Verlassenschaftsverfahren durchführen lassen beim Notar in Ebreichsdorf in Baden

Verlassenschaftsverfahren

In Österreich darf ohne Ermächtigung niemand ein Erbe antreten. Ein gesetzliches Verfahren, das in diesem Fall durchlaufen werden muss, behandelt und regelt die Verlassenschaft. Als Notar gehört es zu meinen Kernkompetenzen, für Gerichte Verlassenschaften abzuwickeln. Gerne stehe ich Ihnen in Ebreichsdorf im Bezirk Baden zur Verfügung, wenn Sie ein Verlassenschaftsverfahren durchführen lassen wollen!

 

Wenden Sie sich an einen Experten für Verlassenschaften

Der Tod eines geliebten Angehörigen bringt neben der tiefen Trauer viele Aufgaben mit sich, die erledigt werden müssen. Ich freue mich, wenn ich Ihnen in dieser schweren Zeit eine Stütze sein darf und ich Sie im Bezug auf die Verlassenschaft beraten kann. Das Verlassenschaftsverfahren führe ich mit hoher Fachkompetenz durch. Viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen bieten die Grundlage für eine Begleitung in einer schweren Zeit, auf die Sie vertrauen können. Als unabhängiger Berater stehe ich gerne an Ihrer Seite und behalte immer den Überblick. In meiner Eigenschaft als Notar ist es mir wichtig, die Interessen aller Beteiligter im Auge zu behalten. So ist es möglich, in vielen Situationen einen Konsens zu erreichen, in denen vorher Unstimmigkeiten geherrscht haben. Mein Ziel ist es, für meine Klientinnen und Klienten sowie für alle Beteiligten das optimale Ergebnis zu sichern. 

 

Testamente und Vorsorgevollmachten

Als Ihr Notar bin ich für Sie da, wenn Sie Verlassenschaftsverfahren durchführen lassen möchten. Klarheit schafft bereits im Voraus ein rechtlich exakt formuliertes Testament. Gerne berate ich Sie bei der Abfassung oder übernehme diese für Sie. Ich stelle nach Ihren Anforderungen Vorsorgevollmachten aus und berate Sie zu sämtlichen Fragen rund ums Erbrecht. Als flexibler Notar stelle ich mich gerne auf die Wünsche meiner Klientinnen und Klienten ein und beziehe die Anliegen sämtlicher beteiligten Parteien mit in die Überlegungen ein. 

Meine Tätigkeiten im Zuge der Verlassenschaft:

  • Als Gerichtskommissär ermittle ich den Vermögensstand und stelle darüber hinaus fest, wer die Erben sind.
  • Vom Bezirksgericht werde ich beauftragt, das Verlassenschaftsverfahren durchzuführen.
  • Als Erbe haben Sie jedoch die Möglichkeit, einen Notar frei zu wählen und somit diese Angelegenheit einem Notar Ihres Vertrauens anzuvertrauen.
  • Ich bin für Sie in Ebreichsdorf für den gesamten Bezirk Baden gerne da.

Kontaktieren Sie Ihren Notar in Ebreichsdorf

Gerne stehe ich Ihnen beratend in meinem Notariat in Ebreichsdorf im Bezirk Baden zur Seite und führe auf Wunsch auch das Verfahren für Verlassenschaften für Sie durch. Bei mir erhalten Sie eine objektive Beratung und Durchführung. Rufen Sie mich an, um Ihren Termin zu vereinbaren.

zu den Kontaktdaten

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.